Rechtlich sieht die Sache recht eindeutig aus, wenn das Fahrzeug auf den Ehegatten zugelassen ist.
Dann ist es sein Fahrzeug und er kann die gefahrene Strecke des Wagens selbstverständlich überwachen.
Die Frage nach dem GPS-Logger im Auto kommt nicht nur bei eifersüchtigen Ehepartnern auf, sondern auch bei besorgten Eltern, die gerne erfahren möchten, wohin die Nachkommenschaft am Wochenende verschwindet und dann ist auch nicht ganz uninteressant, wie hoch die gefahrene Geschwindigkeit dabei war.
Der Eigner einer Fahrerlaubnis ist in Deutschland zwar in der Regel über 18 und somit Volljährig, aber so lange das Fahrzeug Eigentum der Eltern ist (und nur dann), haben diese das Recht, es zu überwachen.
So ein Logger lässt sich aber durchaus auch an Leichtkrafträdern unauffällig befestigen. Jüngere Nachkommenschaft kann somit also auch von technikbegeisterten Eltern überwacht werden.
Ebenfalls in diese Richtung geht es bei Firmenfahrzeugen, sofern sie nicht ausschliesslich einer Person zugewiesen wurde, sondern von unterschiedlichen Personen gefahren wird (Fahrzeugpool).
Was man aber mit der gewonnenen Information anstellt, bleibt dem Betreffenden selbst überlassen.
Er oder Sie ist aber gehalten, sich an die geltenden Regeln und Gesetze zu halten.
Sofern es nicht mehr das eigene Fahrzeug betrifft, tritt man da schnell ins Fettnäpfchen.
Das Aufsuchen eines "Freundes der Gattin" kann dann leicht in Nötigung oder gar Körperverletzung ausarten und ob diese Handlungen dem Fortbestand einer schon kriselnden Ehe weiter helfen, darf ebenfalls bezweifelt werden.
Der Hinweis, sich diesbezüglich nicht nur technische Hilfe, sondern auch Beziehungsberatung zu suchen, ist also durchaus angebracht.
Abschliessend noch der Hinweis:
Die Legalität verlässt man, wenn es sich um das Fahrzeug des Ehepartners oder des volljährigen Sohnes oder der Tochter handelt, diese also alleinige Fahrzeughalter sind. Dann ist es fremdes Gut und darf nicht ohne Einwilligung des Halters überwacht werden.