wer kann mir helfen und welches Gerät soll ich anschaffen?

  • Hallo,
    bin ganz neu, habe ein sehr großes Problem und kann dieses nicht alleine lösen. Meine Lebensgefährtin, wir sind 36 Jahre zusammen betrügt mich mit einem anderen seit Mai 2010. Sie hat es mir gestanden, will mir aber weder den Name (Vorname Zoran, Familienname ?) nennen. Ich habe seine Handy-Nr. und auch mehrfach mit ihm telefoniert. Er prahlt damit, dass er schon soviele Frauen gehabt hat, dass man dies nicht glauben kann und nun sei meine dran. Er hat dies auch erreicht doch seit 2 Monaten ist Funkstille.
    Sie fährt trotzdem noch zu ihm. Nun möchte ich die Adresse herausfinden, damit ich ihn zur Rede stellen kann, da ich meine Lebensgefährtin vor ihrem größen Fehler bewahren will. (er bunutzt jede und wirft sie dann wieder weg, lässt sie fallen). Stehe vor der Wahl entweder eine Detektei zu beauftragen oder einen GPS-Empfänger in mein Zweitfahrzeug welches meine LG ständig benutzt einzubauen. Welchen GPS-Empfänger empfehlt Ihr mir? Er müsste auslesbar sein oder die gefahrene Strecke aufzeichnen und anzeigen können. Bitte helft mir, ich muss dieses Schwein finden. Meiner Lebensgefährtin und unseren beiden Kindern zu liebe.

  • Einen ähnlichen Tipp gab ich bereits mal im Naviboard.
    Aber hier kurz die Zusammenfassung:


    Du brauchst einen Logger. Eine Auswahl gebe ich weiter unten.
    Dieser sollte für einen guten Empfang in Richtung Himmel möglichst einen blechfreien Blick haben.
    Da Du Zugang zum Fahrzeuginneren hast, bietet sich dazu die Hutablage hinter der Rückbank an.
    Entweder steckst Du das kleine Gerät unter den Bezugsstoff der Kopfstützen auf der Rückbank, von Hinten natürlich damit der Fahrer es nicht sieht.
    Oder Du befestigst es auf oder auch unter der Hutablage.
    Da die Hutablage meist aus einem faserverstärktem Kunststoff ist, ist sie für das GPS-Signal durchlässig. Das kleine Kästchen könnte man also einfach mit Teppichklebeband von unten aus dran kleben.


    Allerdings bekommst Du damit natürlich nur den Parkplatz des Wagens heraus. Wohin die Fahrerin geht, weisst Du nicht.
    An einem anderen Tag könntest Du allerdings vor Ort die genaue Adresse herausfinden. Du solltest Dich allerdings dann zurückhalten.


    Ein Logger der mindestens einen vollen Tag lang arbeitet, sollte es sein.
    Dieser hier tut es da völlig:
    http://www.amazon.de/Blumax-50…-de&qid=1282057518&sr=8-4


    Allerdings wird Dir die Erkenntnis der Adresse vermutlich nicht viel weiter helfen. Drohst Du dem Mann, verscherzt Du es Dir eventuell völlig mit deiner Frau und machst Dich obendrein strafbar, je nach Intensität.


    Ruf den Typ doch noch mal an, provoziere ihn zu erneutem Prahlen und zeichne dieses Telefonat auf Band auf. Einige Handys haben eine solche Aufnahmefunktion auch eingebaut.
    Diese Aufnahme kannst Du dann deiner Frau vorspielen, vor allem aber mit Ihr auch reden. Denn ein Nebenbuhler ist ja nicht der Grund für ihr Verhalten.
    Diese
    Diesen Grund kannst Du nicht durch Einwirken auf den Nebenbuhler abstellen.

  • Hallo,
    erst einmal danke für den Tipp.
    Habe gleich noch weitere Frage. Was zeichnet der Blogger auf und wie kann ich dies dann auslesen, damit ich weiß wo sie war?
    Brauche nicht unbedingt die Adresse. Brauche lediglich den Wohnort.
    Übrigens: Meine LG weiß, dass dieser Wix.. mit vielen türkinnen, griechinnen, deutsche, jugos und auch mit schwarzer Afrikanerin die letzen 18 Jahre zusammen war. Ist ihr egal. Sie ist krank!! Spielsüchtig in höchstem Grad und geht jede Nacht in Spielothek. Nun noch dieser Frauenjäger, der alle und jede ausnimmt, bis sie nichts mehr hat und dann weg wirft.
    Also bitte, wie kann ich aus einem solchen Gerät die Daten ziehen?
    Kannst mir auch direkt unter gerhardlemcke@gmx.de schreiben.
    Danke und Grüße
    Gerhard


  • Hast du sie nicht alle?? Troll dich in irgendein Psycho Forum........

  • Ich habe durchaus Verständnis für die Situation.
    Rechtlich steht er damit zwar mit beiden Beinen im Knast, aber wenn man erstmal selber in einer derartigen Situation steckt, wird man ganz schnell anders darüber nachdenken.

  • Zitat von "navirasta"

    Hast du sie nicht alle?? Troll dich in irgendein Psycho Forum........


    Liebes Forummitglied,


    diese Wortwahl mögen wir hier garnicht gerne! Und als Erstlingswerk ist das nicht gerade ein Ruhmesblatt für Deinen Einstand im Forum.


    Wir sollten uns hier auf technische Hilfestellung beschränken. Dafür, dass jemandem in der dargestellten Lage die Wortwahl etwas entgleist, habe ich eher Verständnis, als für nicht angebrachte Gegenreaktionen.


    Ich würde in einem solchen Fall ohnehin dazu raten, nicht selbst aktiv zu werden, das kann schnell schiefgehen. Nach meiner Kenntnis ist es nicht erlaubt, das Bewegungsprofil einer anderen Person aufzuzeichnen, ohne dass die davon weiß.


    Gruß,
    Grauradler

  • Ich denke, wenn er eine persönliche Wertung seiner Situation gewollt hätte, hätte er danach gefragt.


    Da er aber technische Hilfe bzw. eine Beratung braucht, sollten wir ihm eher dabei helfen, indem wir seine Fragen beantworten.


    Grundsätzlich stimme ich Grauradler aber zu, was die rechtliche Situation betrifft, denn legal ist das, was der Threadstarter vorhat, nicht. Zumal noch zivilrechtliche Folgen drohen.


    Wenn aber seine Darlegung der Situation wie oben gepostet stimmt, dann halte ich persönlich sein Vorgehen für rechtlich bedenklich, aber zwischenmenschlich gesehen für legitim, aber ich bin weder Richter noch Datenschutzrechtler.


    Ein Privatdedektiv fährt auch nicht unbedingt hinter des Threadstarters Lebensgefährtin her, sondern setzt Ortungstechnik ein, und das ist keine Vermutung, sondern Wissen.


    Aber ich schweife ab.


    Zur ursprünglichen Frage:


    Datenlogger, wie du einen suchst, bekommst du in allen möglichen Preiskategorien. Das Format, in welchem die Dateien gespeichert werden ist meist GPX oder KML, beide Formate kann man entweder auf zahlreichen Webseiten auswerten und sich per Karte anzeigen lassen oder mit der entsprechenden meist mitgelieferten Software auswerten lassen. Auf die Datei selber greift man meist per USB zu, quasi wie bei einem USB Stick.


    Entsprechende Geräte findet man hier:


    http://www.gps-gipfel.de/GPS-Logger:::32.html



    Viele Grüße,


    Boris

  • Rechtlich sieht die Sache recht eindeutig aus, wenn das Fahrzeug auf den Ehegatten zugelassen ist.
    Dann ist es sein Fahrzeug und er kann die gefahrene Strecke des Wagens selbstverständlich überwachen.


    Die Frage nach dem GPS-Logger im Auto kommt nicht nur bei eifersüchtigen Ehepartnern auf, sondern auch bei besorgten Eltern, die gerne erfahren möchten, wohin die Nachkommenschaft am Wochenende verschwindet und dann ist auch nicht ganz uninteressant, wie hoch die gefahrene Geschwindigkeit dabei war.


    Der Eigner einer Fahrerlaubnis ist in Deutschland zwar in der Regel über 18 und somit Volljährig, aber so lange das Fahrzeug Eigentum der Eltern ist (und nur dann), haben diese das Recht, es zu überwachen.
    So ein Logger lässt sich aber durchaus auch an Leichtkrafträdern unauffällig befestigen. Jüngere Nachkommenschaft kann somit also auch von technikbegeisterten Eltern überwacht werden.


    Ebenfalls in diese Richtung geht es bei Firmenfahrzeugen, sofern sie nicht ausschliesslich einer Person zugewiesen wurde, sondern von unterschiedlichen Personen gefahren wird (Fahrzeugpool).


    Was man aber mit der gewonnenen Information anstellt, bleibt dem Betreffenden selbst überlassen.
    Er oder Sie ist aber gehalten, sich an die geltenden Regeln und Gesetze zu halten.
    Sofern es nicht mehr das eigene Fahrzeug betrifft, tritt man da schnell ins Fettnäpfchen.
    Das Aufsuchen eines "Freundes der Gattin" kann dann leicht in Nötigung oder gar Körperverletzung ausarten und ob diese Handlungen dem Fortbestand einer schon kriselnden Ehe weiter helfen, darf ebenfalls bezweifelt werden.


    Der Hinweis, sich diesbezüglich nicht nur technische Hilfe, sondern auch Beziehungsberatung zu suchen, ist also durchaus angebracht.


    Abschliessend noch der Hinweis:
    Die Legalität verlässt man, wenn es sich um das Fahrzeug des Ehepartners oder des volljährigen Sohnes oder der Tochter handelt, diese also alleinige Fahrzeughalter sind. Dann ist es fremdes Gut und darf nicht ohne Einwilligung des Halters überwacht werden.

  • Zitat

    Rechtlich sieht die Sache recht eindeutig aus, wenn das Fahrzeug auf den Ehegatten zugelassen ist.
    Dann ist es sein Fahrzeug und er kann die gefahrene Strecke des Wagens selbstverständlich überwachen.


    Diese Information ist falsch.
    Ich darf mein eigenes Fahrzeug überwachen, wenn ich es fahre. Fährt jemand anderes dieses Fahrzeug, gleichgültig ob Kumpel, Ehefrau oder Angestellter, darf ich es nicht. Ich muss den Fahrer des Fahrzeuges über die Überwachung informieren. Aus Gründen der Beweislast empfiehlt es sich, sich die Kenntnissnahme der Überwachung schriftlich geben zu lassen.

  • Zitat

    Ich denke, wenn er eine persönliche Wertung seiner Situation gewollt hätte, hätte er danach gefragt.


    Da er aber technische Hilfe bzw. eine Beratung braucht, sollten wir ihm eher dabei helfen, indem wir seine Fragen beantworten.


    Er gibt hier ganz klar, sehr primitiv, sein Motiv an. Also hätte er auch gern eine Wertung.
    Er wird wohl seinen Mitstreiter nicht zum Kaffee einladen, oder?
    Ich denke, es ist dann auch eine moralische sache ihn dabei technisch zu
    unterstützen oder nicht !

  • Zitat von "Hemmie"

    Diese Information ist falsch.
    Ich darf mein eigenes Fahrzeug überwachen, wenn ich es fahre. Fährt jemand anderes dieses Fahrzeug, gleichgültig ob Kumpel, Ehefrau oder Angestellter, darf ich es nicht. Ich muss den Fahrer des Fahrzeuges über die Überwachung informieren. Aus Gründen der Beweislast empfiehlt es sich, sich die Kenntnissnahme der Überwachung schriftlich geben zu lassen.


    Man darf das Bewegungsprofil des eigenen Fahrzeugs zur eigenen Sichtung der Daten aufzeichnen. Von Beweislast ist hier nicht die Rede.
    Es geht nicht um Einschränkungen des Datenschutzgesetzes, die lediglich die Weitergabe von Daten regeln (womit sich ein Detektiv in letzter Konsequenz strafbar macht), sondern prinzipiell nur um die nachträgliche Bestimmung des Aufenthaltes des Fahrzeugs.


    Sofern es sich auch nur um unregelmäßige und auf das Fahrzeug beschränkte Überwachung handelt, bleibt auch das Persönlichkeitsrecht (Grundgesetz) eigentlich aussen vor, da die Maßnahme kein dauerhafter Eingriff darstellt und sich nicht zielgerichtet auf die Person selbst auswirkt.


    Was übrigens gesetzlich klar verboten ist, ist eine Abhörung einer Person bzw. von Gesprächen. Es gibt GPS-"Wanzen" die auch ein zuschaltbares Mikrofon einsetzen können. Diese arbeiten dann allerdings mit einer Telefonverbindung.
    Auch könnte man auf die Idee verfallen und Aufzeichnungsgeräte im eigenen Wagen unterbringen, was dann ebenfalls klar Gesetzeswidrig ist, wenn andere Personen den Wagen nutzen.
    Die reine Standortermittlung stellt aber eben keine Abhörung dar.

  • Zunächst möchte ich mich bei allen recht herzlich bedanken. Verstehe auch die Einwände die gegen mich erhoben wurden.
    Verspreche euch, es wird nichts unternommen, was gegen geltendes Recht und Gesetze verstößt. Auch die Zähne werde ich diesem Typen nicht einschlagen. Dies werden einige der geschädigten und ausgenommenen Frauen tun, die er in der vergangenen 18 Jahren benutzt und besch.... hat.


    Habe mich eingehend erkundigt! In mein eigenes Fahrzeug kann und darf ich einbauen, was ich will und meine LG wurde sellbstverständlich darüber auch von mir informiert. Sie hat nichts dagegen, das ich (wir) die Anschrift von diesem "Frauenjäger" finden. Sie möchte sie uns jedoch unter keinen Umständen nennen. Fragte sie warum? "Liebe macht blind".
    Meine LG ist krank. Hat heute im ZI, Mannheim einen Termin vereinbart und will in Behandlung gehen.


    So; ich hoffe, dass jetzt jeder etwas beruhigt ist. Wollte doch wirklich nur erfahren, ob und was für ein Gerät es gibt, welches gefahrene Strecken aufzeichnet, die sich später auslesen lassen.


    Danke für Eure Hilfe